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Energiebedarfsausweis

Ist Ihr saniertes Objekt energetisch mit einem Neubau vergleichbar, können wir einen Energiebedarfsausweis ausstellen. Dieser Nachweis ist seit der Einführung der Energieeinsparung (EnEV) für Neubauten Vorschrift und wird bald auch für den Gebäudebestand erforderlich.
Für Ihr renoviertes Haus dient der Ausweis der Dokumentation. Damit können Sie nachweisen, dass Ihr Haus nicht mehr verbraucht als ein vergleichbarer Neubau.
Für die Kredite der KfW zur Altbausanierung ist der Energiebedarfsausweis z.T. notwendig.
Stuckateur-Innung Stuttgart - Imweg 33 - 70329 Stuttgart
Telefon: 0711 · 4 20 22 44 - Fax: 0711 · 8 49 72 05 - Email: info@stuckateur-innung-stuttgart.de
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